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Recht

Besenrein übergeben: was Vermieter tatsächlich verlangen dürfen

Thomas, Fachmann für Entsorgungsnachweise, Mietrecht und besenreine ÜbergabeThomasEntsorgung, Recht & Übergabe(aktualisiert 27.2.2026) 9 min Lesezeit
Leere, besenrein übergebene Wohnung

Besenrein heißt nicht neuwertig — und schon gar nicht sanieren.

Was besenrein bedeutet

Besenrein heißt: Räume sind leergeräumt, grober Schmutz ist entfernt, Böden gekehrt oder gesaugt. Es heißt nicht: Wände weiß streichen, Silikonfugen erneuern oder Bohrlöcher spachteln. Das sind separate Leistungen, die im Mietvertrag oder per Vereinbarung geregelt werden müssen.

In Österreich hat der OGH mehrfach klargestellt: Mieter schulden bei Auszug einen ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der vertragsgemäßen Abnutzung — nicht mehr. „Besenrein“ ist keine gesetzliche Definition, sondern eine Verkehrssitte; im Zweifel gilt, was der Mietvertrag konkret vereinbart.

Häufige Streitpunkte

Vermieter fordern oft mehr als vertraglich vereinbart. Klassische Diskussionen:

  • Silikonfugen im Bad
  • Bohrlöcher in Fliesen
  • Gelbliche Küchendecke
  • Farbige Wände zurückstreichen

Was der Mieterschutz sagt

Mietrechtsexperten (z. B. Mietervereinigung Österreichs) raten: Klausel „besenrein“ im Mietvertrag ist zulässig — Klauseln wie „neuwertiger Zustand“ oder „frisch ausgemalt“ dagegen häufig gröblich benachteiligend und damit nichtig. Streitpunkte lassen sich meist gütlich klären, wenn ein Foto-Protokoll aus dem Einzug vorliegt.

Dokumentation schützt

Wir übergeben jede Räumung mit Fotoprotokoll aller Räume, Böden und Sanitäranlagen. Damit haben Sie einen Nachweis, den Sie beim Übergabetermin gemeinsam mit der Vermieterin/dem Vermieter durchgehen können. Mehr dazu unter Preise & Ablauf.

Optional bieten wir eine Video-Rundgang-Dokumentation (2–4 Minuten pro Wohnung) an — bei strittigen Übergaben ist das das stärkste Beweismittel. Die Datei geht per Link an Sie und, wenn gewünscht, direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung.

Wenn der Vermieter mehr verlangt

Bleibt der Vermieter bei überzogenen Forderungen, hilft der Weg zur Schlichtungsstelle (in Wien: Bezirksgericht bzw. Schlichtungsstelle Wohnrecht MA 50). Die Verfahren sind niederschwellig und kostenlos. Unser Foto-Protokoll dient dort als Grundlage — die meisten Fälle werden ohne Gerichtsverfahren gelöst.

Über den Autor

Thomas, Fachmann für Entsorgungsnachweise, Mietrecht und besenreine Übergabe

ThomasEntsorgung, Recht & Übergabe

Kümmert sich um Entsorgungswege, Nachweise nach Abfallwirtschaftsgesetz und rechtssichere Wohnungsübergaben.

Schwerpunkte: Besenreine Übergabe, Entsorgungsnachweis, Halteverbot & Behörden, Büro- & Geschäftsauflösung. Seit 2016 im Einsatz. Autorenprofil ansehen

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